Bekanntmachungen

Hinweis zum Schutz von Grünanlagen und Spielplätzen

  • Gültig ab29.03.26
  • Gültig bis30.06.26

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit erfreuen sich die öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze wieder großer Beliebtheit. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hunde auf Spielplätzen strikt verboten sind und in Parkanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Die Verunreinigung durch Hundekot ist unverzüglich durch den Halter zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Bußgelder verhängt werden.