Im Vorfeld der anstehenden stillen Feiertage (Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag) weisen wir ausdrücklich auf die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes hin. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, gesetzlich verboten. Auch laute handwerkliche Tätigkeiten im Freien oder der Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten sind an diesen Ruhe- und Gedenktagen ganztägig untersagt.