Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäuser oder Gebäude mit Reetdächern) gesetzlich streng verboten ist. Aus Rücksichtnahme auf Tiere und umweltgefährdende Emissionen bitten wir grundsätzlich um einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Silvesterfeuerwerk im gesamten Gemeindegebiet.