Die Baumschutzverordnung dient dem Erhalt unseres wichtigen kommunalen Grüns. Sie stellt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter besonderen Schutz. Die Verordnung verbietet das Fällen oder massive Beschneiden dieser geschützten Gehölze ohne vorherige behördliche Genehmigung und regelt Ersatzpflanzungen, falls eine Fällung aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist.