Diese Satzung regelt die Überlassung der gemeindlichen Mehrzweckhalle an örtliche Vereine, Schulen und Privatpersonen. Sie definiert die Vergaberichtlinien für sportliche und kulturelle Veranstaltungen, die Pflichten der Veranstalter bezüglich Sicherheit und Endreinigung sowie die detaillierte Gebührenstaffelung für Miete und Nebenkosten.