Diese scheinbar kleine, aber für Rettungsdienste und Feuerwehr lebenswichtige Verordnung verpflichtet alle Grundstückseigentümer, ihre Gebäude mit von der Straße aus gut sichtbaren und beleuchteten Hausnummern zu versehen. Sie gibt die Mindestgröße, die Kontrastfarbe und die genaue Anbringungshöhe der Nummern rechtlich verbindlich vor.