Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Belange der älteren Mitbürger gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung. Die Satzung definiert die Aufgaben des Beirats, die Wahlmodalitäten seiner ehrenamtlichen Mitglieder, die Dauer der Amtszeit sowie sein Mitwirkungs- und Anhörungsrecht bei allen seniorenrelevanten Themen der Kommunalpolitik.