Wer öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte (z. B. für das Aufstellen von Baugerüsten, Plakatständern, Tischen für Außengastronomie oder Infoständen), benötigt hierfür eine Genehmigung. Diese Satzung regelt die Antragstellung und die dafür zu entrichtenden Sondernutzungsgebühren.