Um die Ruhe und Erholung der Bürger zu schützen, grenzt diese Verordnung zulässige Lärmemissionen im Gemeindegebiet zeitlich ein. Sie beinhaltet die Mittags- und Nachtruhezeiten, spezielle Vorschriften für den Betrieb von Rasenmähern und lauten Baumaschinen sowie Ausnahmeregelungen für landwirtschaftliche Tätigkeiten und genehmigte Volksfeste.