Die Kämmerei sorgt gemäß den kommunalpolitischen Vorgaben für einen sparsamen Umgang mit den gemeindlichen Geldern und sichert die Finanzierung der Dienstleistungen und Investitionen des Marktes.
Die Kämmerin erstellt jährlich den Haushaltsplanentwurf, in dem:
Zusätzlich erstellt sie:
Nach den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss und dem Satzungsbeschluss im Marktgemeinderat:
Nach Abschluss des Haushaltsjahres legt die Finanzverwaltung mit dem Jahresabschluss gegenüber dem Marktgemeinderat Rechenschaft ab.
Das Kassen- und Steueramt ist verantwortlich für:
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Aktuelle Hebesätze für Grundsteuer A (Land- und Forst-wirtschaft), Grundsteuer B (Bauland) sowie Gewerbesteuer | Hebesatz |
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Grundsteuer A | 270 % |
Grundsteuer B | 270 % |
Gewerbesteuer | 380 % |
Steuertermine |
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15. Februar |
15. Mai |
15. August |
15. November |
Steuerart | Jahressatz |
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Hundesteuer je Hund | 65 € |
Hundesteuer je Kampfhund | 650 € |
Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehend angebotenen Richtlinientext.Vereinsförderrichtlinien Markt Aindling
Der Markt Aindling gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Zuwendungen zur Förderung ortsansässiger Vereine. Hierzu hat der Markt Richtlinien erlassen, mit folgenden Punkten:
Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehend angebotenen Richtlinientext.