Die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde wurde vom Gemeinderat überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Zulassung von Urnenstelen sowie die Neuregelung der Gestaltungsvorschriften für naturnahe Grabstätten. Zudem wurden die Ruhezeiten für bestimmte Grabarten geringfügig angepasst. Die komplette Satzung sowie die dazugehörige Gebührenordnung treten am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft und können im Standesamt eingesehen werden.