Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde beschlossen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Anpassung an das neue landesrechtliche Brandschutzgesetz sowie die Einführung einer Kinderfeuerwehrabteilung für Kinder ab acht Jahren. Die Satzung wurde rechtsaufsichtlich geprüft und tritt mit dem Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung in vollem Umfang in Kraft.