Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl wird das Wählerverzeichnis der Gemeinde zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten im Einwohnermeldeamt während der regulären Öffnungszeiten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen.