Alle Kinder, die bis zum 30. September des kommenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und müssen an der örtlichen Grundschule angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten in den nächsten Tagen ein offizielles Schreiben mit allen notwendigen Unterlagen und den genauen Terminen zur Schuleinschreibung. Bei der Anmeldung im Sekretariat sind zwingend die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorzulegen.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Schulanmeldung für das kommende Schuljahr
- Gültig ab
- Gültig bis
