Die Gemeinde gibt hiermit öffentlich bekannt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und die Grundsteuer B (sonstige bebaute Grundstücke) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Auf die Erteilung von neuen, individuellen Grundsteuerbescheiden wird daher aus Kostengründen verzichtet. Für alle Abgabepflichtigen treten mit dem heutigen Tage die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen heute ein schriftlicher Bescheid zugegangen.