Die zuständige Planfeststellungsbehörde hat das Verfahren für den geplanten dreispurigen Ausbau der Bundesstraße B99 eingeleitet. Die Planunterlagen, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungsberichten, liegen in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftliche Einwendungen bei der Behörde oder der Gemeinde erheben.