Angesichts der aktuellen hochsommerlichen Trockenheit und der damit einhergehenden akuten Waldbrandgefahr weist das Ordnungsamt ausdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Baum- oder Strauchschnitt im gesamten Gemeindegebiet strengstens verboten ist. Auch offene Feuerstellen und das Grillen an Waldrändern sind aktuell untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit konsequent geahndet. Wir bitten um Ihre Mithilfe.
Bekanntmachungen
Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen
- Gültig ab
- Gültig bis
