Bekanntmachungen

Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen

  • Gültig ab29.03.26
  • Gültig bis30.09.26

Angesichts der aktuellen hochsommerlichen Trockenheit und der damit einhergehenden akuten Waldbrandgefahr weist das Ordnungsamt ausdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Baum- oder Strauchschnitt im gesamten Gemeindegebiet strengstens verboten ist. Auch offene Feuerstellen und das Grillen an Waldrändern sind aktuell untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit konsequent geahndet. Wir bitten um Ihre Mithilfe.