Die bestehende Allgemeinverfügung über das Verbot der Fütterung von wildlebenden Tauben im Bereich der historischen Altstadt und des Marktplatzes wird aufgrund der unverändert hohen Population um weitere zwei Jahre verlängert. Die Verwaltung bittet alle Bürger eindringlich, sich an das Verbot zu halten, um gesundheitliche Risiken und massive Gebäudeschäden durch Taubenkot auch in Zukunft einzudämmen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.