Diese Satzung bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage für die Betreuung von Kindern in den gemeindlichen Krippen, Kindergärten und Horten. Sie regelt die Aufnahmekriterien, die Betreuungszeiten, die Höhe der monatlichen Elternbeiträge (gestaffelt nach Buchungsstunden) sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung. Auch Kündigungsfristen und Schließzeiten sind hier verankert.