Die Entwässerungssatzung schreibt vor, unter welchen technischen und rechtlichen Bedingungen Grundstücke an die öffentliche Kanalisation und die kommunale Kläranlage anzuschließen sind. Sie regelt den Anschluss- und Benutzungszwang, definiert Einleitungsbeschränkungen für schädliche Stoffe und bildet die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Abwassergebühren.