Die Hauptsatzung ist die ‘Verfassung’ unserer Gemeinde. Sie regelt die grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse der Kommune. Hierin sind unter anderem die Zuständigkeiten des Gemeinderates, die Befugnisse des Ersten Bürgermeisters, die Modalitäten für Bürgerbegehren sowie die formellen Regelungen zu öffentlichen Bekanntmachungen verbindlich festgeschrieben. Jeder interessierte Bürger kann sich hier über die demokratischen Grundstrukturen der Gemeindeverwaltung informieren.