Diese Satzung regelt die Erhebung der Hundesteuer im Gemeindegebiet. Sie legt fest, wer steuerpflichtig ist, in welcher Höhe die Steuer für Erst-, Zweit- und weitere Hunde anfällt und unter welchen strengen Voraussetzungen Steuerermäßigungen oder -befreiungen (beispielsweise für ausgebildete Assistenz- oder Rettungshunde) gewährt werden können. Zudem sind hier die Fristen zur An- und Abmeldung der Tiere definiert.