Zur Förderung der politischen Partizipation von Jugendlichen regelt diese Satzung die Einsetzung eines Jugendgemeinderates. Sie legt fest, ab welchem Alter Jugendliche aktiv wählen und kandidieren dürfen, wie das Gremium aufgebaut ist und über welches eigene Budget die Jugendlichen frei verfügen können, um Jugendprojekte in der Gemeinde eigenverantwortlich umzusetzen.