Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die finanzielle Beteiligung von Grundstückseigentümern an den Kosten für die erstmalige Herstellung von örtlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen. Sie legt den Verteilungsmaßstab fest, wie die entstandenen Baukosten transparent und fair auf die anliegenden, bevorteilten Grundstücke umgelegt werden.