Um die hohe Aufenthaltsqualität in unseren Parks, Grünanlagen und auf den Kinderspielplätzen zu sichern, regelt diese Satzung das Verhalten im öffentlichen Raum. Sie beinhaltet Verbote bezüglich offener Feuer, Lärmbelästigung, Vandalismus und das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, um ein harmonisches Miteinander aller Bürger zu gewährleisten.