Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung überträgt die Reinigungspflicht bestimmter öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze auf die Anlieger. Sie definiert detailliert, in welcher Häufigkeit zu kehren ist und ab wann im Winter bei Schnee- und Eisglätte gestreut oder geräumt werden muss. Die Verordnung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im gesamten Gemeindegebiet.