Die Wasserabgabesatzung regelt die Versorgung der Grundstücke mit sauberem Trinkwasser aus dem gemeindlichen Leitungsnetz. Neben den Rechten und Pflichten bei der Anschlussherstellung, den Bestimmungen zum Einbau der Wasserzähler und den Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers legt sie auch die Gebühren für den laufenden Wasserverbrauch fest.