Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet ‘Südliche Flur’ beschlossen hat. Der Vorentwurf liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.